Heidelberger Hausverwaltung GmbH - Referenzobjekte

Schnelle, sorgfältige, übersichtliche Verwaltungsabrechnung

Verwaltungsabrechnung im Rahmen der WEG-Verwaltung:


Wenn Sie Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, ist die Verwaltungsabrechnung der Nachweis darüber, wie die Einnahmen der Gemeinschaft in Form der Hausgelder verwendet wurden.

In der Zusammenfassung der Abrechnung wird Ihr Anteil an den Gemeinschaftskosten, die anteilige Zuweisung zu den Rücklagen und Ihre geleisteten Hausgeldzahlungen dargestellt. Das Abrechnungsergebnis (Guthaben bzw. Fehlbetrag) ist dann nach Beschlußfassung durch die Eigentümergemeinschaft fällig.

Darüber hinaus sind in der Abrechnung auch noch Angaben für Ihre Steuererklärung dargestellt. Jeder Miteigentümer muß neben den Kapitalerträgen auch die einbehaltene Zinsabschlagsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag in der Steuerklärung angeben; für Miteigentümer, die ihre Wohnung fremdvermieten, ist darüber hinaus auch der anteilige Rücklagenverbrauch, der steuermindernd wirkt, dargestellt.

Das Muster einer Verwaltungsabrechnung können Sie unter der Rubrik Service aufrufen.

Verwaltungsabrechnung im Rahmen der Mietverwaltung:

Wenn Sie Eigentümer eines Wohn-und Geschäftshauses sind erhalten Sie folgende Auswertungen.

Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter
Die Abrechnung ist genau so aufgebaut, wie die Verwaltungsabrechnung für einen Eigentümer im Rahmen der WEG-Verwaltung.

Das Muster einer Nebenkostenabrechnung können Sie unter der Rubrik Service aufrufen.

Monatliche Abrechnung für den Eigentümer
In der monatlichen Zwischenabrechnung, die der Hauseigentümer erhält, sind einerseits die in dem jeweiligen Monat angefallenen Bewirtschaftungskosten und die eingegangenen Mieten dargestellt, darüber hinaus jeweils auch die akkumulierten Zahlen von Januar des betreffenden Jahres bis zu dem laufenden abgerechneten Monat.
Es ist auch erkennbar, welche Mietrückstände vorliegen und welche Beträge jeweils an den Hauseigentümer als Abschlagszahlungen geleistet worden sind.

Das Muster einer monatlichen Abrechnung können Sie unter der Rubrik Service aufrufen.

Jahresabrechnung für den Eigentümer
Die Jahresabrechnung ist das kumulierte Ergebnis der Einzelmonate und ist Grundlage für die Steuererklärung.

Das Muster einer Jahresabrechnung können Sie unter  der Rubrik Service aufrufen.

Abrechnung im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung
Die Abrechnung mit dem jeweiligen Mieter entspricht der oben unter dem Bereich Mietverwaltung dargestellten Nebenkostenabrechnung.

Das Muster einer Abrechnung Sondereigentumsverwaltung können Sie unter der Rubrik Service aufrufen.

Der Wohnungseigentümer erhält am Jahresende eine Einnahmen- und Ausgabenabrechnung, die er bei seinem Finanzamt vorlegen kann.

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