Mietverwaltung

Mietverwaltung bedeutet die Übernahme der Pflichten des Hauseigentümers oder Vermieters.
Dies umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten:
Kaufmännische und buchhalterische Betreuung
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Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
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Überwachung des Mieteinganges
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Erstellung einer regelmäßigen Einnahmen-/Ausgabenrechnung
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Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
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Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für die Mieter und Pächter
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Führung des Schriftverkehrs mit den Mietern und Pächtern
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Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Liegenschaften
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Übernahme der Kommunikation mit den Behörden
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Verwaltung und Abrechnung der Kautionen
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Durchführung eines konsequenten Mahnwesens
Laufende Objektbetreuung
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Veranlassung der laufenden Reparaturmaßnahmen gemäß Budget nach Einholung von Angeboten sowie Abnahme der Arbeiten
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Abschluss/Überwachung von Wartungsverträgen
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Prüfung der Versicherungsprämien
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Abwicklung von Versicherungsschäden
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Ansprechpartner für alle Belange der Mieter
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Suche neuer Mieter und Pächter, unter Hinzuziehung eines Maklers und Ausfertigung der Mietverträge nach neuester Rechtsprechung
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Durchführung und Protokollierung von Übergaben, Abnahmen mit Mietern und Pächtern
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